Wahl-Abo Konzerte 2024/25
Erleben Sie die Staatskapelle Berlin in ihrer Konzertsaison 2024/25 mit unserem Generalmusikdirektor Christian Thielemann und hochkarätigen Gästen wie Daniel Barenboim, Susanna Mälkki, Igor Levit u. a.
Stellen Sie ab dem 22. Juni Ihr individuelles Wahl-Abonnement zusammen und sparen Sie bis zu 20 %.
- Wählen Sie aus allen Abonnementkonzerten der Saison 2024/25 mindestens drei Termine aus und sichern Sie sich 20 % Ermäßigung* auf den regulären Eintrittspreis.
- Sie bestimmen den Termin, in welcher Platzkategorie Sie jeweils sitzen und ob Sie die Staatskapelle lieber in der Staatsoper Unter den Linden oder in der Philharmonie Berlin erleben wollen.
- Sie können auch entscheiden, ob Sie drei, vier oder bis zu fünf Mal ins Konzert gehen wollen.
- Das Wahl-Abo ist eine Spielzeit lang gültig und bedarf keiner Kündigung.
*Die Ermäßigung gilt für alle Preisgruppen. Weitere Ermäßigung sind mit dem Angebot nicht kombinierbar. Das Kontingent ist begrenzt. Bitte beachten Sie: Mit dem Wahl-Abo Konzert erhalten Sie nicht in jedem Konzert die gleichen Sitzplätze.
Wahl-Abo Konzert 2024/25
20% Ermäßigung
Wählen Sie aus den Abonnementkonzerten der Saison 2024/25 mindestens drei Termine aus und buchen Sie Ihr individuelles Wahl-Abo Konzert mit einem Rabatt von 20 % (gilt nicht für Konzert-Abonnenten. Das Kontingent ist begrenzt).
Bestellbar ab 22. Juni
Termine
Umfang des Abonnements und Zahlung
Ein Fest-Abonnement (Premieren-Abonnement A, Premieren-Abonnement B, Konzert-Abonnement) gilt grundsätzlich für eine Spielzeit. Es verlängert sich um eine weitere Spielzeit, für die Sie rechtzeitig alle notwendigen Informationen erhalten. Wenn Sie Ihr Abonnement nicht weiterführen möchten, kündigen Sie dieses bitte schriftlich bis zum 31. Mai.
Für ab dem 1. März 2022 neu abgeschlossene Abonnements gilt zusätzlich: Nach Ablauf der zweiten Spielzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis ohne rechtzeitig erfolgte Kündigung auf unbestimmte Zeit. Ab der dritten Spielzeit können Abonnements jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. In diesem Fall erhalten Sie Ihren Abonnementpreis entsprechend der noch nicht besuchten stattgefundenen Abonnementveranstaltungen anteilig rückerstattet.
Als Opern- oder Konzertabonnent:in haben Sie die Möglichkeit, zu Ihrem Abonnement bis zu zwei Tickets pro Opernvorstellung oder Konzert mit einer Ermäßigung von 10 % in den Kategorien A-E sowie I-M zu erwerben. Dieses Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Ermäßigungen.
Für die folgende Saison erhalten Abonnent:innen rechtzeitig alle notwendigen Informationen. Der Abonnementpreis wird von der Preisgruppe des gewünschten Platzes bestimmt. Im Abonnementpreis sind die Bearbeitungsgebühren bei Zahlung per Bankeinzug (inkl. Versandkosten) sowie die Garderobengebühr enthalten.
Die Bezahlung von Abonnements per Kreditkarte in einer Rate ist möglich.
Die Staatsoper behält sich vor, die Anzahl der Veranstaltungen in den einzelnen Abonnements sowie die Abonnementbedingungen und die Preise für die jeweils kommende Saison zu ändern. Derartige Änderungen werden rechtzeitig vor dem Vorverkaufsstart mitgeteilt.
Bankeinzug
Sie können Ihr Fest-Abonnement auch mit SEPA-Lastschrift zahlen. Ihre Abonnementkarten sowie die AboCard werden Ihnen bis spätestens zwei Wochen vor der ersten Abonnementveranstaltung kostenfrei zugesandt.
Alle genannten Bedingungen inklusive der Möglichkeit, per SEPA-Lastschrift zu bezahlen, gelten nur für Fest-Abonnements.
Fälligkeit der Zahlung
Auf Ihrer schriftlichen Abonnementbestätigung wird Ihnen ein Fälligkeitsdatum der Bezahlung mitgeteilt. Bestellte Abonnements bleiben bis zu diesem Fälligkeitsdatum reserviert. Kann nach dem Fälligkeitsdatum kein Zahlungseingang verbucht werden, wird das Abonnement zum Weiterverkauf freigegeben.
Versand der Karten
Ihre Abonnementkarten werden Ihnen bis spätestens zwei Wochen vor der ersten Abonnementveranstaltung kostenfrei zugesandt.
Programmänderungen und Umbesetzungen
Programmänderungen und Umbesetzungen bleiben vorbehalten und begründen weder den Austritt aus dem Abonnement noch den Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Dies gilt auch für den Fall der Verlegung einer Abonnementveranstaltung. Die Staatsoper Unter den Linden behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern bzw. zu ändern.
Umtauschrecht
Sollten Sie verhindert sein, können Sie Ihre Abonnementkarte einmal pro Saison bis spätestens eine Woche vor dem Vorstellungstermin zurückgeben. Der anteilige Wert der Abonnementkarte ist beim nächsten Kauf einer Eintrittskarte anrechenbar. Sie erhalten einen virtuellen Wertgutschein im anteiligen Wert des Abo-Preises, der Ihrem persönlichen Kundenkonto gutgeschrieben wird. Den Gutscheinbetrag können Sie beim Kauf einer Eintrittskarte in derselben Preiskategorie wie Ihr Abonnement anrechnen lassen. Eine Barauszahlung des virtuellen Wertgutscheins ist nicht möglich. Der Wertgutschein ist bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit bzw. ab der dritten Spielzeit im Fall der Kündigung des Abonnements zu einem Zeitpunkt vor Ende der Spielzeit bis zum Ende des Vertragsverhältnisses gültig. Für nicht besuchte Abo-Veranstaltungen oder verfallene Wertgutscheine gibt es keinen Ersatz.
Für die Nutzung einer kostenlosen Eintrittskarte für eine Begleitperson muss ein gültiger Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Merkzeichen »B« vorgelegt werden. Kann dieser am Einlass nicht vorgezeigt werden, ist für die Eintrittskarte der Begleitperson der Differenzbetrag zum Originalpreis der Eintrittskarte in derselben Preiskategorie nachträglich zu entrichten. Wird die Abonnementkarte nicht von der/dem Inhaber:in des Schwerbehinderten-Ausweises selbst, sondern von einer anderen Person genutzt, ist dies dem Abonnementbüro rechtzeitig vor dem Vorstellungsbesuch schriftlich mitzuteilen. Die Eintrittskarte für die Begleitperson wird nach Zahlung des Differenzbetrages zum Originalpreis in eine reguläre Eintrittskarte in derselben Preiskategorie umgetauscht.
Informationspflicht bei Änderungen
Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift und/oder Bankverbindung sind dem Abonnementbüro unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nur so können wir Ihnen auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig zukommen lassen.
Auch im Fall des Todes der/des Abonnent:in ist das Abonnementbüro umgehend entsprechend schriftlich über den Todesfall zu informieren. In diesem Fall räumt die Staatsoper Unter den Linden dem/der Erb:in bei Vorlage entsprechender Nachweise ein Sonderkündigungsrecht oder die Übernahme des Abonnements ein.
Wir beraten Sie gerne!